Illustrative Anfragekarte
Beispiel: Ein Interessent klärt zunächst die angebotene Leistung
Anliegen und Kontaktweg einordnen
Nur geeignete organisatorische Angaben festhalten
Nächster Schritt: Zuständigkeit und Umfang klären
Für Schornsteinfegerbetriebe
Welche Leistungen können Interessenten bei Ihrem Schornsteinfegerbetrieb anfragen, und wie erreichen sie den richtigen Ansprechpartner? Erklären Sie Ihr tatsächliches Angebot auf i-dienst.de. Ein verständliches Profil und geeignete organisatorische Abläufe helfen bei der Einordnung, ohne alle Tätigkeiten pauschal als frei vermittelbare Aufträge darzustellen.
Leistungen verständlich. Zuständigkeit nicht unterstellt. Organisation im Blick.
Im Benutzerbereich anmelden oder registrieren und den Unternehmenseintrag vervollständigen.
Illustrative Anfragekarte
Anliegen und Kontaktweg einordnen
Nur geeignete organisatorische Angaben festhalten
Nächster Schritt: Zuständigkeit und Umfang klären
Für passende Kontaktanfragen
Ein passender Betriebseintrag macht Ihr Angebot auf der Plattform sichtbar. Beschreiben Sie Ihre tatsächlichen Leistungen und die dafür zutreffende regionale Ausrichtung. Ob eine konkrete Tätigkeit für eine Plattformanfrage geeignet ist, muss gesondert geklärt sein; eine Zuständigkeit wird nicht durch den Eintrag geschaffen.
Nur tatsächliche und für den jeweiligen Zweck geeignete Angaben verwenden.
Ein Eintrag begründet keine Befugnis und garantiert weder passende Anfragen noch Aufträge.
e-Vorgang
Für geeignete organisatorische Anfragen kann der e-Vorgang Rückfragen und zugehörige Informationen zusammenhalten. Er ersetzt keine fachliche Prüfung und begründet keine Befugnis oder Zuständigkeit für eine bestimmte Tätigkeit.
Keine pauschale Vermittlung gesetzlich geregelter oder hoheitlicher Tätigkeiten.
Fünf Leistungen
Ordnen Sie nur die tatsächlich geeigneten und freigegebenen Anfragen ein. Halten Sie organisatorische Rückfragen zusammen, ohne eine Zuständigkeit oder fachliche Freigabe abzuleiten.
Beschreiben Sie Ihren Betrieb mit zutreffenden Leistungen und Kontaktangaben. Aus der Branchenbezeichnung werden keine zusätzlichen Befugnisse, Qualifikationen oder Zuständigkeiten abgeleitet.
Nutzen Sie berufliche Kontakte im Netzwerkbereich. Daraus entsteht keine automatische Übertragung von Aufgaben oder Zuständigkeiten zwischen Betrieben.
Unterscheiden Sie Standort, angebotenes Gebiet und gegebenenfalls abweichende Zuständigkeiten. Welche Angaben zutreffen, muss fachlich bestätigt sein.
Beschreiben Sie Ihren Arbeitsplatz und die tatsächlich gesuchten Aufgaben. Die vorhandenen Stellen- und Bewerbungsfunktionen ergänzen Ihren öffentlichen Auftritt.
Illustratives Beispiel
Ihr Profil erklärt den tatsächlichen Umfang Ihres Betriebs. Ein Interessent möchte wissen, ob sein Anliegen darunter fällt. Sie klären zuerst, welcher Kontaktweg und welches weitere Vorgehen passend sind. Nur geeignete organisatorische Informationen werden im vorgesehenen Anfrageablauf festgehalten. Das Beispiel verspricht weder eine automatische Terminvergabe noch die freie Vergabe sämtlicher Schornsteinfegertätigkeiten.
Die Plattformanfrage begründet keine Befugnis oder Zuständigkeit.
Illustratives Beispiel – keine aktuelle Anfrage und keine Kundenreferenz.
Firmenprofil
Ein Name und eine Telefonnummer erklären noch nicht, wofür Sie angefragt werden können. Nutzen Sie die vorhandenen Profilinformationen, um Ihr Angebot, Ihre Ausrichtung und den passenden Kontaktweg verständlich darzustellen.
Ein Profil kann im jeweils tatsächlich unterstützten Umfang einen öffentlichen Einstieg bieten. Für diese besondere Zielgruppe muss die passende Eintragsform zuerst bestätigt sein. Ein universeller Ersatz aller möglichen Websitefunktionen wird nicht zugesagt.
Fachliche Prüfungen und spezielle Verwaltungsverfahren werden nicht angeboten.
Software für den Betriebsalltag
Ordnen Sie allgemeine organisatorische Aufgaben und betriebliche Unterlagen mit geeigneten Modulen. Fachliche Prüfungen, Messwerterfassung und spezielle Verwaltungsverfahren werden damit nicht angeboten.
Betrachten Sie den e-Vorgang nur für den gesondert freigegebenen allgemeinen Organisationszweck. Ein spezieller Fachprozess wird dadurch nicht ersetzt.
Verwenden Sie Einladungen und Aufträge ausschließlich für tatsächlich zugelassene Geschäftsanfragen. Daraus entsteht keine branchenspezifische Vermittlungsleistung.
Prüfen Sie, ob das vorhandene Angebotsmodul zu einem freigegebenen allgemeinen Geschäftsvorgang passt. Spezielle Fachverfahren werden nicht zugesagt.
Der allgemeine Rechnungsbereich ist keine Zusage einer branchenspezifischen Abrechnung. Maßgeblich ist der freigegebene Nutzungsumfang.
Organisieren Sie geeignete allgemeine Vorhaben. Branchenspezifische Fachakten und Verfahren werden nicht ersetzt.
Die allgemeine manuelle Erfassung ist keine spezielle Leistungsabrechnung. Sie kommt nur für passende betriebliche Aufzeichnungen in Betracht.
Nutzen Sie vorhandene Planungsfunktionen nur für die dafür freigegebene betriebliche Zusammenarbeit.
Verwenden Sie die vorhandene Arbeitsansicht für vorgesehene Mitarbeiteraufgaben und Berechtigungen.
Stellen Sie tatsächliche offene Stellen vor und nutzen Sie die vorhandenen Bewerbungsfunktionen aus Arbeitgebersicht.
Kurz beantwortet
Ihr nächster Schritt
Beschreiben Sie Ihren tatsächlichen Leistungsumfang und die passenden Kontaktwege. Schaffen Sie Orientierung für Interessenten, ohne Tätigkeiten und Zuständigkeiten pauschal gleichzusetzen.